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Unfall-Schadensgutachten |
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Ein Schadengutachten beinhaltet folgende wichtige Punkte die nur ein unabhängiger Sachverständiger festlegen kann:
- korrekte Feststellung des Schadenumfanges
- Reparaturkosten
- evtl. Wertminderung
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Das Schadengutachten nach einem Verkehrsunfall dient der Feststellung der unfallbedingt
eingetretenen Schäden und zur Ermittlung der Reparaturkosten, des Wiederbeschaffungswertes und der Wertminderung.
Im Kaskoschaden werden die vertraglichen Vorgaben der Versicherung und im Haftpflichtschaden die gesetzlichen
Bestimmungen sowie die geltende Rechtsprechung im Rahmen der Gutachtenerstellung berücksichtigt.
Die Einschaltung eines qualifizierten und versicherungsunabhängigen Kfz-Sachverständigen führt zur vollen
Schadenersatzleistung die dem Geschädigten zusteht.
Neutral und unabhängig
Die Versicherer locken nach Unfällen mit einer kompletten Schadenregulierung:
- Hol- und Bring Service Ihres verunfallten Fahrzeugs
- Mietwagen für die Reparaturdauer
- Sachverständiger der Versicherung
- Reparatur bei einem Vertragspartner der Versicherung
- so gut wie kein Aufwand für Sie
Doch Vorsicht!
Sie müssen beachten, dass Ihnen keine Versicherung etwas schenken, sondern nur die Kosten so gering wie möglich halten möchte.
Überlassen Sie deshalb nicht der gegnerischen Partei die Schadenregulierung und verlieren somit bares Geld!
Hier erhalten Sie, durch Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Sachverständigen objektive Schadengutachten, die
selbstverständlich den gesamten Schaden umfassen:
- Reparaturkosten, - weg, - Dauer
- Mietwagenkosten / Nutzungsausfallentschädigung
- Restwert
- Wertminderung
- Wiederbeschaffungswert
Die Kosten für das Gutachten sind von der gegnerischen Versicherung zu erstatten, da sie zum Gesamtschaden gehören.
Die Versicherungen versuchen Sie nach dem Unfall schnellst möglich zu kontaktieren, um Sie „abzufangen“. Das heißt, dass Ihnen
die gesamte Schadenregulierung durch die Versicherung angeboten wird. Überzeugende Argumente werden auch geliefert, indem Mietwagen,
Abholservice, evtl. Sachverständiger oder direkt die entsprechende Werkstatt und somit die gesamte Regulierung versprochen wird.
Natürlich hört sich das alles sehr positiv an, jedoch raten wir Ihnen davon ab die Schadenregulierung der gegnerischen Partei
zu überlassen. Sie lassen schließlich Ihre Steuererklärungen auch nicht vom Finanzamt machen.
Beauftragen Sie einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen, der die Beweissicherung durchführt und die Schadenhöhe ermittelt,
so wie einen Fachanwalt, der Ihre Ansprüche bei der gegnerischen Versicherung geltend macht. Sollten Sie dennoch eingewilligt
haben und sind jetzt mit dem erstellten Gutachten des Versicherungssachverständigen nicht einverstanden, so haben Sie immer noch
das Recht einen unabhängigen Kfz-Sach- verständigen zu beauftragen, ohne dessen Kosten tragen zu müssen.
So werden z.B. Schäden in
Nähe eines Totalschadens teilweise extra höher kalkuliert um einen wirtschaftlichen Totalschaden zu erzeugen oder es wird z.B.
keine oder eine meist zu geringe Wertminderung ermittelt.
Überlassen Sie im unverschuldeten Schadensfall nichts dem Zufall. |
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