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																	Beweissicherung & Plausibilitätsprüfungen | 
																 
																
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																	Alle Gutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweis- sicherung.
  Eine solche ist vor allem dann erforderlich, 
																											  wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind.
  
																											  In vielen Fällen sind diese außergerichtlich zu klären. | 
																 
																
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																	Hier dient die Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche.
  Manchmal lässt sich allerdings eine 
																											 gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als 
																											 sogenannter "Parteivortrag" in die Verhandlung eingebracht.
  Hierdurch verschafft sich der Richter einen 
																											 Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von 
																											 einem neutralen Sach- verständigen zusätzlich noch erforderlich ist. | 
																 
																
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