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Beweissicherung & Plausibilitätsprüfungen |
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Alle Gutachten bzw. Überprüfungen dienen der Beweis- sicherung.
Eine solche ist vor allem dann erforderlich,
wenn rechtliche Auseinandersetzungen zu befürchten sind.
In vielen Fällen sind diese außergerichtlich zu klären. |
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Hier dient die Beweissicherung als Grundlage der gestellten Ansprüche.
Manchmal lässt sich allerdings eine
gerichtliche Klärung des Rechtsstreites nicht vermeiden. Die Beweissicherung wird in diesem Fall als
sogenannter "Parteivortrag" in die Verhandlung eingebracht.
Hierdurch verschafft sich der Richter einen
Einblick in den technischen Sachverhalt und entscheidet, ob ein gerichtlich zu beauftragendes Gutachten von
einem neutralen Sach- verständigen zusätzlich noch erforderlich ist. |
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