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Ratgeber

Wichtige Informationen nach einem unverschuldeten Unfall

10 wichtige Punkte nach einem Unfall

Sofern Sie unverschuldet mit Ihrem Fahrzeug in einen Verkehrsunfall verwickelt wurden, sollten Sie im eigenen Interesse unbedingt folgende Punkte beachten:
1. Dem Geschädigten steht es grundsätzlich frei, einen unabhängigen Sachverständigen seiner Wahl zur Beweissicherung und Feststellung von Schadenumfang und Schadenhöhe zu beauftragen. Das gilt selbst dann, wenn die Versicherung ohne Zustimmung des Geschädigten bereits einen Sachverständigen bestellt hat oder schickt. Die Kosten für das Sachverständigengutachten sind erstattungspflichtig mit Ausnahme sogenannter Bagatellschäden.
2. Nur die vollständige Beweissicherung über Schadenumfang und Schadenhöhe gewährleistet,
dass dem Geschädigten die ihm zustehenden Schadenersatzansprüche in vollem Umfang
erstattet werden.
3. Die Beweissicherung über die Schadenhöhe gewährleistet auch, dass der Unfallschaden
vollständig erkannt und ggf. beseitigt werden kann.
4. Die Höhe eines eventuellen Wertminderungsanspruchs kann in der Regel erst durch ein Gutachten belegt werden. Ohne unabhängigen Kfz-Sachverständigen verzichten Autofahrer häufig auf Wertminderung bis zu mehreren tausend Euro.
5. Die Beweissicherung über Schadenart und -umfang wird in vielen Fällen auch dann benötigt,
wenn es Streit um den Schadenhergang oder Ärger über die Reparaturdurchführung gibt.
6. Dem Geschädigten steht es frei, sich die Reparaturkosten vom Unfallgegner auf der Basis
eines von Ihm vorgelegten Schadengutachtens erstatten zu lassen (fiktive Abrechnung).
Selbst wenn der Geschädigte eine Reparatur in einer Fachwerkstatt ausführt, ist er nicht
verpflichtet, zur Abrechnung des Unfallschadens die Reparaturkostenrechnung vorzulegen
(siehe Urteil des Bundesgerichtshofes vom 06.04.1993, AZ: VI ZR 181/92).
7. Durch das Gutachten kann die unfallbedingte Ausfallzeit des Fahrzeuges festgestellt werden,
so dass Ersatzansprüche bezüglich Mietwagen oder Nutzungsausfall-Entschädigung belegt
werden können.
8. Einwände des Schädigers, z.B. über nur geringe Schadenhöhe oder Vor- und Altschäden,
können durch ein Gutachten entkräftet werden.
9. Beim Verkauf eines instand gesetzten Fahrzeuges ist die Tatsache eines Unfalls im Regelfall
offenbarungspflichtig. Durch das Schadengutachten nebst Lichtbildern kann einem eventuellen Kaufinteressenten der genaue Schadenumfang belegt werden.
10. Nutzen Sie die Ihnen zustehenden Rechte in Ihrem eigenen Interesse und im Interesse Ihres
Geldbeutels und achten Sie nicht nur auf eine schnelle, sondern auch eine vollständige
Schadenregulierung. Schalten Sie bei einem Unfall einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens ein.
+49 (0) 6827 - 30 50 503
+49 (0) 160 - 96 84 15 28
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